A.
Das Amtsgericht Heidelberg hat die Ehe der Parteien mit Verbundurteil vom 03.05.2007 geschieden und dabei u. a. ausgesprochen:
2. Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt.
Hintergrund dieser Entscheidung ist folgender Sachverhalt:
Die Parteien haben am .... 992 geheiratet (Ehezeit im Sinne des §
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