I. Der Antragsgegnerin wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Y. aus B. bewilligt.
II. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 22.02.2022 wird der Unterhaltsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Marsberg vom 01.02.2022 (Az.
Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz werden der Antragstellerin auferlegt.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15.972 € festgesetzt.
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Die Beschwerde der Antragsgegnerin ist nach §§
Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg, denn die Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren ist vorliegend unstatthaft, §
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