SchlHOLG, vom 12.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 10 UF 243/05
AG Mölln, vom 13.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 28/05
Verfahren des Familiengerichts bei vertraglichem Ausschluss des Versorgungsausgleichs
BGH, Beschluß vom 22.10.2008 - Aktenzeichen XII ZB 110/06
DRsp Nr. 2008/24022
Verfahren des Familiengerichts bei vertraglichem Ausschluss des Versorgungsausgleichs
»Haben die Parteien den Versorgungsausgleich vertraglich ausgeschlossen, so hindert § 53 dFGG das Familiengericht nicht, durch eine feststellende Entscheidung auszusprechen, dass eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich nicht stattfindet. Diese Feststellung ist, weil auf einer - die Wirksamkeit der Vereinbarung umfassenden - Rechtsprüfung beruhend, mit der befristeten Beschwerde anfechtbar; sie erwächst ggf. in Rechtskraft (Abgrenzung zu den Senatsbeschlüssen vom 20. Februar 1991 - XII ZB 125/88 - FamRZ 1991, 679, 680 und vom 6. März 1991 - XII ZB 88/90 - FamRZ 1991, 681 f.).«
Normenkette:
BGB § 1408 Abs. 2 ; FGG § 53d ;
Gründe:
I. Die Parteien streiten um den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich.
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