Streitig ist, ob die beklagte Landesversicherungsanstalt (LVA) das Altersruhegeld des Klägers um die der früheren Ehefrau im Versorgungsausgleich übertragenen Rentenanwartschaften mindern darf.
Der 1916 geborene Kläger bezieht von der Beklagten seit Mai 1979 sogenanntes flexibles Altersruhegeld (§
Am 21. November 1984 ist die frühere Ehefrau des Klägers verstorben.
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