AG Münster, vom 08.12.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 50 C 628/92
Verfassungsrechtliche Fragwürdigkeit des des § 1300 BGB
BVerfG, Beschluß vom 05.02.1993 - Aktenzeichen 1 BvR 39/93
DRsp Nr. 1995/2445
Verfassungsrechtliche Fragwürdigkeit des des § 1300BGB
Die Annahme § 1300BGB (sog. Kranzgeldparagraph) sei nicht mit Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 und nicht mit Art. 1 Abs. 1GG vereinbar, läßt keine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Tragweite dieser Bestimmungen des Grundgesetzes erkennen.