Auf Antrag des Betroffenen hat ihm das Amtsgericht am 17.6.2008 unter anderem für Vermögenssorge und Vertretung im Nachlassverfahren einen Rechtsanwalt als berufsmäßigen Betreuer sowie für die persönlichen Angelegenheiten eine weitere Betreuerin bestellt.
Der Vermögensbetreuer hat am 25. August 2008 die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von verschiedenen Verfügungen bezüglich des Nachlasses nach dem verstorbenen Vater, dessen Alleinerbe der Betroffene ist, beantragt.
Das Amtsgericht hat am 11.9.2008 diesen Antrag zurückgewiesen.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|