I. Die Parteien, beide Deutsche, haben am 28. Oktober 1939 die Ehe geschlossen, aus der drei Kinder hervorgegangen sind. Ihr letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt war in Kiel. Im Jahre 1961 hat der Ehemann (Antragsgegner) die Familie verlassen und ist nach Dresden gezogen. Die Ehefrau (Antragstellerin) ist in Kiel geblieben. Auf den ihr am 28. Oktober 1982 zugestellten Antrag des Ehemannes ist die Ehe durch das seit 9. August 1983 rechtskräftige Urteil des Kreisgerichts Dresden, Stadtbezirk West, vom 25. Januar 1983 geschieden worden.
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