1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 25. Juli 2018 verkündete Urteil der Zivilkammer 12 des Landgerichts Berlin -
2. Die Beklagten haben auch die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; das angefochtene Urteil ist fortan für den Kläger ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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