I. 1. Der Kläger macht restlichen Werklohn geltend, zuletzt noch 34.769,97 DM. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Urteil vom 7. Dezember 1993 ist den damaligen Prozeßbevollmächtigten des Klägers, Rechtsanwälten S. und K., zusammen mit einem vorgedruckten Empfangsbekenntnis gemäß §
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