I. Die im Jahre 1913 geborene Antragstellerin heiratete am 15. August 1942 den 1919 geborenen R B (Ehemann). Auf ihren am 24. Januar 1977 zugestellten Scheidungsantrag wurde die Ehe durch Urteil vom 10. Oktober 1978 (rechtskräftig seit dem 25. November 1978) geschieden. Die Antragstellerin bezog damals bereits eine Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von seinerzeit 236,50 DM; sie hatte wahrend der Ehezeit (vom 1. August 1942 bis zum 31. Dezember 1976, §
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