I.
Die Parteien haben am ... geheiratet und leben seit 27. Juni 2007 getrennt voneinander.
Das Ehescheidungsverfahren ist seit Juni 2008 rechtshängig.
Aus der Ehe ist der Sohn S..., geboren am ..., hervorgegangen.
S... lebte nach dem Auszug der Klägerin zunächst weiterhin bei seinem Vater in dessen Anwesen S... in H....
Am 15. Dezember 2007 wechselte S... zu seiner Mutter, die mit ihrem Lebengefährten J... M... in dessen Eigentumswohnung in der F... in M... zusammenlebt. Zuvor lebte das Paar bereits gemeinsam in einer Wohnung in R....
Die Klägerin hatte bereits im Mai 2007 eine intime Beziehung zu ihrem jetzigen Lebensgefährten J... M... aufgenommen.
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