OLG Köln, Beschluß vom 28.10.1996 - Aktenzeichen 16 W 60/96
DRsp Nr. 1997/3702
Voraussetzungen des Zusatzpflichtteilsanspruchs
»Für die Frage, ob dem pflichtteilsberechtigten Erben, der die Erbschaft angenommen hat, ein Zusatzpflichtsanspruch zusteht, ist nicht auf den wirtschaftlichen Wert des zugewendeten Erbteils gemessen am Gesamtnachlaßwert abzustellen, sondern auf die abstrakte Erbquote.«