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Die Eltern und nnnnnnn sind französische Staatsangehörige. Die elterliche Sorge steht den Eltern gemeinsam zu. Die Mutter lebt mit nnn seit längerem (September 1999, spätestens seit 2001/Anfang 2002) in Berlin. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens vereinbarten die Eltern vor dem französischen Familiengericht (Scheidungsurteil vom 28. Juni 2002 des Tribunal de Grande Instance Paris, Abteilung C, Kammer 6, Reg. Nr. 01/34644) die Umgangszeiten. Der Umgang fand in Paris in den Ferien statt.
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