1. Der Antrag der Antragsgegnerin vom 13. Mai 2019 auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Beschwerde wird zurückgewiesen.
2. Es wird die schriftliche Entscheidung gemäß §
Der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ist zurückzuweisen, da der Beschwerde nach derzeitigem Stand die notwendige Erfolgsaussicht fehlt, §§
1.
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