Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 15.03.2023 wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 4.146 €.
Der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
Dem Beschwerdegegner wird Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt und Rechtsanwältin Brauers in Berlin beigeordnet.
Der beschwerdeführende Antragsteller wendet sich gegen die Abweisung seines gegen den Antragsgegner, seinen Vater, gerichteten Antrags auf Zahlung von Kindesunterhalt.
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