Die Berufung des Beklagten gegen das am 31.01.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt. Von den Kosten der ersten Instanz haben die Kläger 1/3 und der Beklagte 2/3 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
I.
Die Parteien streiten zweitinstanzlich noch über nachehelichen Unterhalt der Klägerin zu 1. für die Zeit ab März 2009 sowie über die Kosten des Rechtsstreits.
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