1. Das Amtsgericht hat mit Beschluss vom 1. September 2008 das Prozesskostenhilfegesuch des Antragstellers für das von ihm mit Schriftsatz vom 14. Juli 2008 eingeleitete und mit Beschluss des Amtsgerichts vom 28. August 2008 abschlägig beschiedene Verfahren nach §
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