I. Das Amtsgericht hat gemäß §
Bei der Ehewohnung handelt es sich um ein im alleinigen Eigentum des Antragsgegners stehendes Haus, das dieser auf einem Grundstück errichtet hat, das ihm sein Vater zu diesem Zweck geschenkt hatte.
Gegen diesen Beschluss wendet sich der Antragsgegner mit der befristeten Beschwerde.
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