Die Beschwerde der Beschwerdeführerinnen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 12.01.2021, Az.
Die Beschwerdeführerinnen tragen die Kosten ihres Rechtsmittels.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.800 € festgesetzt.
I.
Die Beschwerdeführerinnen wenden sich gegen die Versagung der familiengerichtlichen Genehmigung zur Ausschlagung der Erbschaft des am ...05.2020 verstorbenen W... N... durch seine minderjährige Enkelin M... K... .
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