Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
I. Die weitere Beschwerde ist statthaft. Insoweit kam es nicht auf die Statthaftigkeit der Erstbeschwerde an, weil dies im Rahmen der weiteren Beschwerde selbständig zu beurteilen ist (Senat, Beschluss vom 11. September 2001 - 1 W 315/01 - FGPrax 2002, 63). Gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts ist die weitere Beschwerde gegeben, §
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