I. Der angefochtene Beschluss wird geändert:
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
IV. Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf bis zu 1.200,00 € festgesetzt.
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