I. Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 6. März 2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg - Harburg vom 21. Februar 2019 wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Das unter dem 6. März 2019 als "Beschwerde" eingelegte Rechtsmittel des Antragsgegners ist als gemäß §§
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