Zum Anspruch auf Betreuungsunterhalt eines Elternteils dessen Kind den Kindergarten oder die Ersten beiden Grundschulklassen besucht
OLG Thüringen, Beschluss vom 24.07.2008 - Aktenzeichen 1 UF 167/08
DRsp Nr. 2008/19575
Zum Anspruch auf Betreuungsunterhalt eines Elternteils dessen Kind den Kindergarten oder die Ersten beiden Grundschulklassen besucht
»1. Die gesetzliche Neuregelung des § 1570BGB verlangt keinen abrupten, übergangslosen Wechsel von der elterlichen Betreuung zur Vollzeiterwerbstätigkeit.2. Von einem Elternteil, der ein Kind betreut, das den Kindergarten oder die beiden ersten Grundschulklassen besucht, wird man in der Regel keine Vollbeschäftigung verlangen können.3. Nach Inkrafttreten des UÄndG ist dem betreuenden Elternteil eine Überlegungsfrist zuzubilligen.4. Voraussetzungen der Befristung des Betreuungsunterhalt nach § 1578 bBGB.«