ZPO § 621e ; BGB § 1629a ; BGB § 1822 Nr. 3 ; BGB § 1822 Nr. 10 ;
Vorinstanzen:
AG Hattingen - 29 F 47/99 - 30.12.1999,
Zum familienrechtlichen Genehmigungserfordernis der Beteiligung eines Minderjährigen an einer ein Grundstück verwaltenden GbR
OLG Hamm, Beschluss vom 25.11.2008 - Aktenzeichen 2 UF 53/00
DRsp Nr. 2008/23683
Zum familienrechtlichen Genehmigungserfordernis der Beteiligung eines Minderjährigen an einer ein Grundstück verwaltenden GbR
1. Zu dem Erfordernis und den Voraussetzungen der familiengerichtlichen Genehmigung der Beteiligung eines minderjährigen Kindes an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gegenstand die Verwaltung eines Grundstücks ist.2. Gegen die Versagung der familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1822BGB findet die befristete Beschwerde gemäß § 621eZPO statt.
Normenkette:
ZPO § 621e ; BGB § 1629a ; BGB § 1822 Nr. 3 ; BGB § 1822 Nr. 10 ;
Entscheidungsgründe:
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