Zum nachehelichen Unterhalt zwischen Ehegatten, die vor dem Inkrafttreten des Einigungsvertrags (3.10.1990) in der damaligen DDR geschieden wurden
OLG Köln, Beschluß vom 10.09.1993 - Aktenzeichen 26 WF 33/93
DRsp Nr. 1994/12055
Zum nachehelichen Unterhalt zwischen Ehegatten, die vor dem Inkrafttreten des Einigungsvertrags (3.10.1990) in der damaligen DDR geschieden wurden
Für den nachehelichen Unterhalt zwischen Ehegatten, die vor dem Inkrafttreten des Einigungsvertrags (3.10.1990) in der damaligen DDR geschieden wurden, aber bereits vor dem Beitritt in die Bundesrepublik übergesiedelt sind, gelten die Normen des BGB.