Die Zustellung des angefochtenen Beschlusses an den Prozessbevollmächtigten der Klägerin ist erst für den 28.8.2008 nachgewiesen. Die am 26.9.2008 beim Amtsgericht eingegangene sofortige Beschwerde der Klägerin, mit der sie sich gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ihre auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung gerichteten Klage wendet, ist daher gemäß §
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|