I. Die Parteien sind getrennt lebende Eheleute. Ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten sie im Bezirk des Amtsgerichts Hof. Nach der Trennung ist die Ehefrau nach München gezogen. Sie hat beim Amtsgericht Hof die Scheidung ihrer kinderlosen Ehe beantragt, wobei sie eine Anschrift des Antragsgegners im Bezirk des Amtsgerichts Hof angab. Der Antrag wurde den im Prozeßkostenhilfeverfahren beteiligten Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners am 14.5.1996 zugestellt.
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