Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 30. August 2011 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Homburg -
Unter Zurückweisung des weiter gehenden Antrages wird der am 24. August 2008 vor dem Amtsgericht - Familiengericht - in Homburg geschlossene Vergleich - 13 F 220/07 UEUK - für die Zeit ab Februar 2011 dahin abgeändert, dass der Antragsteller an die Antragsgegnerin monatlichen Trennungsunterhalt in Höhe von 313 EUR zu zahlen hat.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsteller 2/3 und die Antragsgegnerin 1/3. Die Kosten der ersten Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
I.
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