Auf die Beschwerde des Standesamts der Stadt A... wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düsseldorf vom 26.04.2018 aufgehoben. Der Rechtsweg zu den Familiengerichten wird für unzulässig erklärt. Das Verfahren wird an das Amtsgericht - Zivilabteilung - Düsseldorf verwiesen.
Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
II.Beschwerdewert: 5.000 €.
I.
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