Die Parteien sind Schwestern und zu je 1/2 Erbinnen ihrer am 24. 2.1996 verstorbenen Mutter A.O. aufgrund der notariellen Testamente vom 11.2.1993 und 31.10.1995.
In dem Testament vom 11.2.1993 hatte die Erblasserin unter Ziffer III folgende Anordnung getroffen:
"Ich bestimme bezüglich meiner Erben folgende Teilungsanordnung:
Das im Grundbuch von T. Blatt ... eingetragene Hausgrundstück Gemarkung T. Flur 1 Nr. ..., Hof- und Gebäudefläche, E.weg 6, groß 605 qm, soll meine Tochter H.A. aus dem Nachlaß übernehmen.
Ich bestimme zur Auflage, daß sie an ihre Schwester K.V. einen einmaligen Barbetrag von DM 125.000,- (in Worten: Deutsche Mark einhundertfünfundzwanzigtausend) zu zahlen hat.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|