1. Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Oranienburg vom 04.04.2017 (Az.
Es wird festgestellt, dass die Eltern das Kind außerhalb der Schulferien im wöchentlichen Wechsel in der Zeit von Montag nach Schulschluss bis zum Schulbeginn am Montag der Folgewoche betreuen. Die Regelung beginnt mit der Mutter am Montag, dem 25.06.2018, nach Schulschluss; der Vater übernimmt das Kind am Montag, dem 02.07.2018 nach Schulschluss, usw.
Die weitergehende Beschwerde der Mutter wird zurückgewiesen.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|