OLG Düsseldorf - Beschluss vom 02.03.2021
3 UF 173/20
Normen:
BGB § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2;
Vorinstanzen:
AG Kleve, vom 04.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 19 F 73/20

Ablehnung der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater allein

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2021 - Aktenzeichen 3 UF 173/20

DRsp Nr. 2022/16287

Ablehnung der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater allein

Die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts über ein minderjähriges Kind auf den Vater allein widerspricht dem Kindeswohl, wenn dadurch die Beziehung des Kindes zu der Mutter als Hauptbeziehungsperson beeinträchtigt würde. Das gilt auch in Ansehung der Tatsache, dass die Mutter dem Vater das Kind entzogen und den Umgang mit ihm erschwert hat, indem sie aus einem von dem Vater mitgetragenen Auslandsaufenthalt nicht zurückgekehrt ist, ein Antrag auf Rückführung des Kindes nach dem HKÜ aber zurückgewiesen worden ist.

Tenor

I.

Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kleve vom 04.11.2020 wird auf seine, des Kindesvaters, Kosten zurückgewiesen.

II.

Beschwerdewert: 3.000 €.

Normenkette:

BGB § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2;

Gründe

I.