AG Groß Gerau - Urteil vom 04.11.1992
71 F 207/92
Normen:
BGB § 1361, § 1603 ;
Fundstellen:
FamRZ 1993, 806

AG Groß Gerau - Urteil vom 04.11.1992 (71 F 207/92) - DRsp Nr. 1994/15618

AG Groß Gerau, Urteil vom 04.11.1992 - Aktenzeichen 71 F 207/92

DRsp Nr. 1994/15618

Auch nach der Trennung von Eheleuten haben alle Familienmitglieder berufliche Fehlleistungen, die zu einer Änderungskündigung und damit zu einer Einkommenskürzung führen, gemeinsam zu tragen. In einem derartigen Fall kann der dem Unterhaltspflichtigen zustehende Selbstbehalt herabgesetzt werden.

Normenkette:

BGB § 1361, § 1603 ;
Fundstellen
FamRZ 1993, 806