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1996
Sonstige
Sonstige
AG
AG Kassel
AG Kassel - Beschluß vom 27.09.1996
765 III 56/96
Normen:
PStG
§
21
;
BGB
§
1626
Abs.
1
;
Fundstellen:
StAZ 1997, 240
AG Kassel - Beschluß vom 27.09.1996 (765 III 56/96) - DRsp Nr. 1998/16875
AG Kassel,
Beschluß
vom 27.09.1996
- Aktenzeichen 765 III 56/96
DRsp Nr. 1998/16875
"Borussia" ist für ein Mädchen auch als weiterer Vorname wegen der Assoziierung im alltäglichen Sprachgebrauch mit Fußballvereinsnamen nicht zulässig.
Normenkette:
PStG
§
21
;
BGB
§
1626
Abs.
1
;
Fundstellen
StAZ 1997, 240
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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