AG Köln - Beschluß vom 16.10.1992 (378 III 22/91) - DRsp Nr. 1995/7716
AG Köln, Beschluß vom 16.10.1992 - Aktenzeichen 378 III 22/91
DRsp Nr. 1995/7716
Tritt nach dem nach Art. 21 Abs. 1EGBGB in Verbindung mit Art 14 Abs. 1EGBGB anwendbaren polnischen Recht die Legitimation des nichtehelichen Kindes bereits mit der Vaterschaftsanerkennung und nicht erst mit der Eheschließung der leiblichen Eltern ein, so kommt eine gerichtliche Feststellung nach § 31 Abs. 2PStG nicht in Betracht.