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2004
Sonstige
Sonstige
LG
LG Berlin
LG Berlin - Beschluss vom 14.05.2004
87 T 105/04
Normen:
FGG
§
34
;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 634
Akteneinsichtsrecht eines gewerblichen Erbenermittlers
LG Berlin,
Beschluss
vom 14.05.2004
- Aktenzeichen 87 T 105/04
DRsp Nr. 2006/10643
Akteneinsichtsrecht eines gewerblichen Erbenermittlers
Ein gewerblicher Erbenermittler hat kein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in die Nachlassakten.
Normenkette:
FGG
§
34
;
Fundstellen
FamRZ 2005, 634
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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