Die Rechtsbeschwerden gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 15. Dezember 2011 werden zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Beschwerdewert: 3.000 €
I.
Die 1922 geborene Betroffene erteilte ihrem Sohn und ihrer Tochter, den Beteiligten zu 1 und 2, am 11. September 2000 notarielle Vollmacht,
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