Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Hamm vom 14.01.2011 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Antragsteller sind kosovarische Staatsangehörige; sie sind seit dem 11.06.2007 miteinander verheiratet und haben keine Kinder. Der Antragsteller lebt seit 1994, die Antragstellerin seit 1999 in Deutschland. Ihre Heimat Kosovo besuchen sie nur noch im Urlaub.
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