Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der am 09.04.2014 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hamm abgeändert. Der Antrag des Kindesvaters auf Vollstreckbarerklärung der Sorgerechtsentscheidung des Tribunal de Grande Instance Albi (Frankreich) vom 28.11.2013 (R.G. ##/#####) wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Dieser Beschluss wird mit Rechtskraft wirksam.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
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