OLG München - Beschluss vom 03.07.2015
34 Wx 311/14
Normen:
FamFG § 109; FamFG § 107; BGB § 1306;
Fundstellen:
FamRB 2015, 406
FamRZ 2015, 2056

Anerkennung einer im Ausland als wirksam festgestellten bigamischen Eheschließung im Inland

OLG München, Beschluss vom 03.07.2015 - Aktenzeichen 34 Wx 311/14

DRsp Nr. 2015/11976

Anerkennung einer im Ausland als wirksam festgestellten bigamischen Eheschließung im Inland

Hat ein ausländisches Gericht die bigamische Eheschließung im Ausland als wirksam festgestellt, steht der Anerkennung der Entscheidung der inländische ordre public jedenfalls dann entgegen, wenn ihr die Wirkung beizumessen ist, dass sie die Aufhebung der Ehe aus dem Grund der Bigamie ausschließt. Der Umstand, dass auch das deutsche Eheschließungsrecht eine Doppelehe als wirksam behandelt, ist dann unerheblich.

Tenor

Der Antrag auf Abänderung der Entscheidung des Präsidenten des Oberlandesgerichts München vom 10. Juni 2014 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

FamFG § 109; FamFG § 107; BGB § 1306;

Gründe

I.

Das Verfahren richtet sich auf die Feststellung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung der Entscheidung eines äthiopischen Gerichts über das Bestehen einer Ehe im Inland vorliegen.