Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 05.07.2022 (
Die durch das Gemeindegericht (H.) in I., Republik Liberia, am 12.07.2021 ausgesprochene Annahme des Kindes B. Y., geboren am XX.XX.XXXX in M., I., Liberia durch die annehmenden Eheleute T. X. und U. W. wird anerkannt. Es wird festgestellt, dass das Annahmeverhältnis einem nach den deutschen Sachvorschriften begründeten Annahmeverhältnis gleichsteht.
2.Für das Beschwerdeverfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben und außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Verfahrensgegenständlich ist die Anerkennungsfähigkeit einer in Liberia erfolgten Adoptionsentscheidung.
Die Beteiligten zu 1. und 2. (im Folgenden: Annehmenden) sind deutsche Staatsangehörige. Sie sind seit dem 21.02.2011 verheiratet und leben in A.. Der Beteiligte zu 1. ist Facharzt für Orthopädie und Chirurgie, die Beteiligte zu 2. OP-Schwester.
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