Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 13. April 2018 wird mit folgender Berichtigung in Abs. 1 des Tenors, welcher künftig wie folgt lautet, zurückgewiesen:
Der Mutter wird die elterliche Sorge für Q. E., geboren am ... 2017, entzogen.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
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