Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 2. November 2017 werden der Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 18. Oktober 2017, mit dem das Amtsgericht zugunsten des Beschwerdegegners für dessen Tätigkeit als Ersatznachlasspfleger einen Betrag von 736,91 € festgesetzt hat, sowie der Nichtabhilfebeschluss vom 7. November 2017 aufgehoben.
Dem Amtsgericht wird aufgegeben, über einen Vergütungsantrag des Beschwerdegegners unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden.
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