Die Verfassungsbeschwerde wird, ohne dass es auf den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ankäme, nicht zur Entscheidung angenommen.
1. Die Beschwerdeführerin ist die nicht sorgeberechtigte Mutter von zwei 2010 und 2012 geborenen Kindern. Nachdem diese zunächst in einer Pflegefamilie gelebt hatten, wechselten sie im Jahr 2013 zeitlich versetzt in den Haushalt des allein sorgeberechtigten Vaters.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|