1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken vom 8. April 2011 - 40 F 120/11 EASO - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
2. Der Verfahrenswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 1.500 EUR festgesetzt.
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