Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts; Beauftragung qualifizierter Fachkräfte mit der Fristenkontrolle
BGH, Beschluß vom 23.02.1994 - Aktenzeichen XII ZB 174/93
DRsp Nr. 1995/6888
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts; Beauftragung qualifizierter Fachkräfte mit der Fristenkontrolle
Ein Rechtsanwalt darf mit der reinen Fristenkontrolle, das heißt mit der Eintragung, Überwachung und Löschung der prozessualen Fristen, qualifizierte, zuverlässig arbeitende und überwachte Fachkräfte seines Büros beauftragen. Er darf sich darauf verlassen, daß der mündlich erteilten Anweisung, die Berufungsfrist und die Vorfrist im Kalender zu notieren, von dem Büropersonal ausgeführt wird. Wird dennoch von dem Büropersonal eine Berufungsfrist und die Vorfrist nicht ordnungsgemäß notiert, stellt dies kein Organisationsverschulden des Rechtsanwaltes dar.
Normenkette:
ZPO § 233, § 85 Abs. 2 ;
Gründe:
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