I. 1. Der Kläger ist das Kind des Beklagten und wird von seiner Mutter, Frau ####### #######, betreut. Aus der geschiednen Ehe der Eltern ist ein weiteres, im Mai 1999 volljährig gewordenes Kind, ####### #######, hervorgegangen. Der Beklagte ist kinderlos wiederverheiratet, lebt von seiner Ehefrau jedoch getrennt. Die Mutter des Klägers ist Lehrerin. Sie hat mit ihrem Lebensgefährten, mit dem sie zusammen lebt, zwei weitere kleine Kinder, die bei ihr wohnen.
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