1. Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremerhaven vom 18.12.2015 sowie das ihm zugrundeliegende Verfahren aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht - Familiengericht - Bremerhaven zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
2. Von der Erhebung der Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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