Auf die Beschwerde der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Besigheim vom 13.09.2011 unter Nr. 2 e)
abgeändert:
Die Verweisung auf den schuldrechtlichen Versorgungsausglich im Übrigen entfällt.
2.Die Beschwerde der Deutschen Telekom AG wird
zurückgewiesen.
3.Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen von den Gerichtsgebühren die Deutsche Telekom AG die Hälfte, der Antragsteller und die Antragsgegnerin die Gerichtskosten je 1/4; ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten jeweils selbst.
4.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens: 1.936,80 EUR
I.
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