Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Donaueschingen vom 23.05.2018 wird zurückgewiesen.
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein Umgangsverfahren.
Mit Verfügung vom 02.05.2018 war die Antragstellerin aufgefordert worden, ergänzend verschiedene Unterlagen zu ihrem Verfahrenskostenhilfeantrag nachzureichen.
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